Hessischer Innovationsdienstleister

Die Maßnahmen „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP Agri)“ sowie die „Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen“ werden in Hessen bereits seit 2015 über entsprechende Landesrichtlinien angeboten. Im Vordergrund stehen Zusammenschlüsse aus Praxis, Forschung und Beratung, um sich den aktuellen Herausforderungen der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus sowie des Ländlichen Raumes zu stellen. Auch in der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (2023-2027) geht es mit der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in Hessen weiter. Aufgrund geänderter EU-rechtlicher Vorgaben mussten die Richtlinien überarbeitet werden. Die Richtlinien vom 18. September 2023 traten mit der Veröffentlichung am 9. Oktober 2023 im Staatsanzeiger für das Land Hessen offiziell in Kraft und haben eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2027. Sie finden die überarbeiteten RL-IZ hier.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen "EIP-Agri" und "Netzwerke und Kooperationen" über die RL-IZ ist seit 2014 das IfLS als sogenannter Hessischer Innovationsdienstleister (IDL) beauftragt. Der Innovationsdienstleister (IDL) steht für eine Erst-Beratung gerne zur Verfügung. Wie auch in den Vorjahren wird empfohlen, vor Einreichung eines Aktionsplanes in jedem Fall frühzeitig Kontakt aufzunehmen und ein Gespräch mit dem IDL in Anspruch zu nehmen.

Die neuen Förderbedingungen sind auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) sowie des Regierungspräsidiums Gießen zusammengefasst dargestellt.


 

Unsere Aufgaben

  • Beratung der interessierten Operationellen Gruppen (OGs) und Zusammenschlüsse bei der Bildung und bei der Erarbeitung eines Aktionsplanes
  • Unterstützung der bewilligten OGs und Kooperationen bei der Umsetzung (außerhalb von bewilligungsrechtlichen Fragen), z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Selbstevaluierung
  • Vernetzung der OGs und Kooperationen z. B. über Veranstaltungen und Workshops
  • Unterstützung der regionalen Verwaltungsbehörde zur Umsetzung des GAP-Strategieplans beim HMUKLV bei der Umsetzung der RL-IZ

 

Bewerbungsverfahren

Kern der Bewerbungsunterlagen ist ein Aktionsplan, der die Vorhaben detailliert beschreibt. Zum  Aktionsplan gehören mehrere Anhänge. Die notwendigen Formulare können bei der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) runtergeladen werden.

Die Verfahren unterscheiden sich etwas:

  • A) In der ersten Stufe wird der Aktionsplan beim IfLS eingereicht. Der EIP-Beirat begutachtet die eingereichten Vorhaben. Ein Antrag wird ca. 6 Monate später beim RP Gießen eingereicht.
  • B) Der Antrag (inkl. Aktionsplan und weiteren Anlagen) wird direkt beim RP Gießen eingereicht.

 

Fristen

EIP-Agri (Teil A der RL-IZ)

  • 05.02.2024 - Einreichung Aktionsplan beim IfLS (Stufe 1)
  • Weitere Termine (Antragsfrist für Stufe 2 (nur für Vorhaben, die bereits einen Aktionsplan (Stufe 1) eingereicht haben) und Auswahlstichtag) werden noch bekannt gegeben.

Netzwerke und Kooperationen (Teil B der RL-IZ)

  • 08.04.2024 Antrag mit Aktionsplan beim RP Gießen
  • In Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ist in 2024 ein weiterer Termin für Vorhaben des Teil II B der RL-IZ vorgesehen.

 


 

Newsletter

Der Newsletter wird i.d.R. 2-4 Mal pro Jahr versendet. Bitte beachten Sie, dass die EIP-Newsletter seit 2019 nicht mehr online als pdf einsehbar sind und nur noch als E-Mail (Anmeldung s. u.) verschickt werden. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir Ihnen alte Newsletter zusenden sollen.

Kontakt beim IfLS

Svea Thietje
069-9726683-18

Dr. Ulrich Gehrlein

069-9726683-17

E-Mail: eip-hessen[at]ifls.de