Hessischer Innovationsdienstleister

Seit 2014 bietet die EU den Bundesländern mit Artikel 35 der ELER-VO 1305/2013 eine neue Fördermöglichkeit. Im Vordergrund stehen Zusammenschlüsse aus Praxis, Forschung und Beratung, um sich den aktuellen Herausforderungen der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus sowie des Ländlichen Raumes zu stellen. Das Land Hessen hat vier Teilmaßnahmen ausgewählt, die über den „Entwicklungsplan Ländlicher Raum des Landes Hessen 2014-2020“ (EPLR) gefördert werden können:

  1. Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri)
  2. Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte
  3. Zusammenarbeit in Bezug auf Unterstützung von Aktionen zur Minderung oder Anpassung an den Klimawandel
  4. Zusammenarbeit in Bezug auf die Unterstützung von lokalen Strategien, die nicht unter die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung fallen

Zur Unterstützung bei der Umsetzung der vier Teilmaßnahmen über die sogenannten Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL-IZ) ist seit 2014 das IfLS als sogenannter Hessischer Innovationsdienstleister (IDL) beauftragt.


 

Unsere Aufgaben

  • Beratung der interessierten Operationellen Gruppen (OGs) und Kooperation bei der Bildung und bei der Erarbeitung eines Aktionsplanes
  • Unterstützung der bewilligten OGs und Kooperationen bei der Umsetzung (außerhalb von bewilligungsrechtlichen Fragen), z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Selbstevaluierung
  • Vernetzung der OGs und Kooperationen z. B. über Veranstaltungen
  • Unterstützung der ELER-Verwaltungsbehörde bei der Umsetzung der RL-IZ

 

Bewerbungsverfahren

Kern der Bewerbungsunterlagen ist ein Aktionsplan, der die Vorhaben detailliert beschreibt. Zum  Aktionsplan gehören mehrere Anhänge. Die notwendigen Formulare können bei der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) runtergeladen werden.

Die Verfahren unterscheiden sich etwas:

  • A) In der ersten Stufe wird der Aktionsplan beim IfLS eingereicht. Der EIP-Beirat begutachtet die eingereichten Vorhaben. Ein Antrag wird ca. 6 Monate später beim RP Gießen eingereicht.
  • B-D) Der Antrag (inkl. Aktionsplan und weiteren Anlagen) wird direkt beim RP Gießen eingereicht.

 

Fristen

EIP-Agri

  • 12.02.2021 Einreichung Aktionsplan beim IfLS (Stufe 1)
  • 09.09.2021 Einreichung Antrag beim RP Gießen (Stufe 2)

Teile B-D

  • 01.03.2021 Antrag mit Aktionsplan beim RP Gießen
  • 16.08.2021 Antrag mit Aktionsplan beim RP Gießen

 


 

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Kontakt beim IfLS

Dr. Ulrich Gehrlein

069-9726683-17

Svea Thietje
069-9726683-18

E-Mail: eip-hessen[at]ifls.de