Basierend auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Cross-Compliance-Anforderungen und -Standards zu definieren. Landwirte, die Direktzahlungen beziehen, müssen diese Anforderungen und Standards erfüllen. Die Mitgliedsstaaten sind außerdem verpflichtet, bis zum 1. Januar 2007 ein System zur Beratung der Betriebsinhaber in Fragen der Cross-Compliance-Anforderungen (landwirtschaftliche Beratungssysteme) einzurichten. Hauptziel der einjährigen Studie ist es, einen Beitrag zur Entwicklung dieser Beratungssysteme zu leisten.
Das IfLS wurde mit der CIFAS-Studie von der Europäischen Umweltagentur (EUA) in Kopenhagen beauftragt. 11 Partnerinstitute aus weiteren EU-Mitgliedstaaten sind als Unterauftragnehmer an der Studie beteiligt.
In einem ersten Schritt wurde eine CIFAS-Datenbank entwickelt, mit der die folgenden Informationen für alle EU-Mitgliedstaaten erfasst wurden:
- Umsetzung von CC-Anforderungen und -Standards;
- bestehende bzw. in Entwicklung befindliche landwirtschaftliche Beratungssysteme;
- bereits entwickelte Betriebsindikatoren und Betriebsberatungsinstrumente, die Beratern und landwirtschaftlichen Betrieben dazu dienen, die Einhaltung der CC-Anforderungen und Standards bewerten zu können.
In einem weiteren Schritt wurden 2006 auf der Basis länderübergreifender Analysen gute Beispiele für landwirtschaftliche Beratungssysteme identifiziert und Empfehlungen für Beratungsinstrumente und Betriebsindikatoren für die Cross-Compliance-Umsetzung entwickelt.
Projekt-Nr.: | 055 |
Kategorien: | Konzeption | Agrarpolitik | |
Auftraggeber: | Europäische Umweltagentur |
Durchführende Organisation: | Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. |
Projektdauer: | 2005 - 2006 |
Kontaktperson/en am IfLS: | Jörg Schramek |