IuZ im Überblick

Der Strukturwandel im ländlichen Raum, die Verknappung der Ressourcen aber auch der fortschreitende Klimawandel sowie die Auswirkungen des demografischen Wandels stellen die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft vor große Herausforderungen. Diese Entwicklungen erfordern ein Umdenken und neue Ansätze, um den Anforderungen von Gesellschaft und Politik gerecht zu werden, wie etwa in den Bereichen Tiergesundheit, Regionalität sowie Umwelt- und Klimaschutz.

Im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans 2023-2027 unterstützt das Land Hessen die Fördermaßnahmen „Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP Agri)“ sowie „Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen“. Seit 2015 werden diese über die „Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft“ (RL-IZ) angeboten. Mit der neuen Förderperiode ändern sich einige Förderbedingungen gemäß dem neuen EU-Recht und die RL-IZ wurden überarbeitet. Die Richtlinien vom 18. September 2023 traten mit der Veröffentlichung am 9. Oktober 2023 im Staatsanzeiger für das Land Hessen offiziell in Kraft und haben eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2027. Die in den RL-IZ dargestellten Fördermaßnahmen richten sich an alle Akteure in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus sowie Nahrungsmittelkette und des ländlichen Raumes und zielen darauf ab, innovative und gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen der Branche zu entwickeln.

Die Förderrichtlinie (RL-IZ) sowie die Förderbedingungen und alle Antragsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) und des Regierungspräsidiums Gießen.

Eine kurze Zusammenfassung der Förderung finden Sie in unserem Infoblatt.


1. EIP-Agri (Teil A der RL-IZ):

Sie haben eine Idee für innovativen Lösungsansatz für ein praktisches Problem in der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft (einschl. Garten- und Weinbau)? Ihr Lösungsansatz ist relevant für die hessische Landwirtschaft und soll durch die Zusammenarbeit von Praxis, Forschung, Beratung und weiteren Akteuren verfolgt werden. Dann könnte die Förderung von EIP-Agri in Hessen genau das Richtige für Sie sein. Doch der Weg zu einem Vollantrag ist nicht immer ganz einfach.

Die folgende Abbildung verdeutlicht die wichtigsten Schritte bei der Beantragung und Umsetzung von EIP-Agri-Vorhaben in Hessen:

EIP-Agri wird in Hessen in einem zweistufen Verfahren umgesetzt. In der Förderperiode 2023-2027 sind für EIP-Agri jährliche Förderaufrufe vorgesehen. Die nächste Frist für die Einreichung von Aktionsplänen beim IDL (1. Stufe) ist der 4. November 2024.

Kern der Bewerbungsunterlagen ist ein Aktionsplan, der Ihr Vorhaben detailliert beschreibt. Zum Aktionsplan gehören mehrere Anhänge. Die notwendigen Formulare können bei der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) im Bereich Downloads heruntergeladen werden.

Bitte melden Sie sich in jedem Fall gerne bei uns als Hessischer Innovationdienstleister (eip-hessen(at)ifls.de). Wir unterstützen und begleiten Sie gerne auf dem Weg zu einer erfolgreichen Beantragung und Umsetzung eines EIP-Agri-Vorhabens in Hessen.


2. Zusammenarbeit (Teil II B Der RL-IZ)

Mit praxisorientierten Netzwerken und Kooperationen die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum sowie der land- und forstwirtschaftlichen Strukturen stärken – Sie haben eine Idee, wie ein wertvoller Beitrag hierzu geleistet werden kann? Informieren Sie sich über die Förderung der Zusammenarbeit in Hessen!

Die Förderung der Zusammenarbeit wird in Hessen in einem einstufigen Verfahren umgesetzt. Das heißt Sie reichen Ihren Antrag direkt Online über www.lawileportal-hessen.de ein. Bevor Sie dies machen empfehlen wir Ihnen jedoch folgende Schritte im Zuge Ihrer Antragstellung:

  1. Informationsgespräch mit dem Hessischen Innovationsdienstleister
  2. Weiterentwicklung Ihrer Projektskizze in Form eines Aktionsplans (siehe Vordrucke der Antragsunterlagen) und unverbindliche Vorprüfung durch den IDL
  3. Gemeinsames Gespräch mit dem IDL und der Bewilligungsstelle beim RP Gießen (Beantwortung von Rückfragen zum Aktionsplan)
  4. Rechtzeitige Registrierung unter www.lawileportal-hessen.de
  5. Online-Antragstellung

In der Förderperiode 2023-2027 sind für die Förderung der Zusammenarbeit mindestens jährliche Förderaufrufe vorgesehen. 

Kern der Bewerbungsunterlagen ist ein Aktionsplan, der Ihr Vorhaben detailliert beschreibt. Zum Aktionsplan gehören mehrere Anhänge. Die notwendigen Formulare können bei der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) im Bereich Downloads heruntergeladen werden.