Am 22. Juli 2020 wurde vom baden-württembergischen Landtag das sogenannte Biodiversitätsstärkungsgesetz beschlossen. In diesem Gesetz wurden das bestehende Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie das bestehende Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) geändert. Dem Gesetz vorausgegangen war ein Runder Tisch der baden-württembergischen Landesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutz- und Landnutzungsverbände sowie den Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und es wurden Grundlagen für das Biodiversitätsstärkungsgesetz erarbeitet.
Nach mehr als zwei Jahren Laufzeit hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) das IfLS beauftragt die Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen und Konzepte zu evaluieren, die in den Zuständigkeitsbereich des MLR fallen. Der Fokus liegt dabei zum einen auf der Zielerfüllungskontrolle des Biodiversitätsstärkungsgesetztes sowie auf der Bewertung von Maßnahmen zur Pflanzenschutzmittelreduktion sowie zur Ausweitung des Ökolandbaus in Baden-Württemberg.