Seit dem 1. April 2018 ist „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ gemäß § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes eine weitere gesetzliche Aufgabe der Naturparke in Deutschland. Naturparke sollen mittels Angebote einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) die Naturparkziele, Inhalte und Handlungskompetenzen in Bezug auf den Schutz der Natur und eine nachhaltige Regionalentwicklung vermitteln. Bereits im Rahmen des Naturparkkonzepts des Naturparks Rhein-Taunus aus dem Jahr 2018, welches mit der Unterstützung des IfLS erstellt wurde, war die Entwicklung eines Umweltbildungskonzepts vorgesehen, welches nun in erweiterter Form als BNE-Konzept realisiert wird.
Ziel des nun zu erstellenden BNE-Konzepts ist die Entwicklung von Zielvorstellungen und Qualitätsstandards für BNE-Aktivitäten und BNE-Angebote im Naturpark Rhein-Taunus unter Einbeziehung qualifizierter Partnerinnen und Partner des Naturparks sowie sonstiger relevanter regionaler Akteurinnen und Akteure. Außerdem werden – u.a. im Rahmen eines Beteiligungsprozesses – Hauptthemen und Zielgruppen für die BNE-Angebote des Naturparks identifiziert. Konkret soll das BNE-Konzept des Naturparks Rhein-Taunus die regionale Aufgaben- und Arbeitsteilung zwischen schulischen und außerschulischen Bildungsträgern sowie dem Naturpark und weiterer Netzwerke im Bereich BNE nachvollziehbar und transparent darstellen und zur aktiven Beteiligung an der Realisierung des BNE-Konzepts anregen.