Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2021 die Verwaltungsvorschrift Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur in Kraft gesetzt. Sie wurde als Reaktion auf die Folgen von Klimaveränderungen für die Landwirtschaft (Spätfrostschäden, Sommertrockenheit) eingeführt, weil die bis dahin vorhandenen Möglichkeiten, landwirtschaftlich genutzte Flächen zu bewässern, an ihre Grenzen stießen.
Das IfLS wurde vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg beauftragt, für den bisherigen Förderzeitraum 2021 bis 2023 eine Zwischenevaluation durchzuführen. Bei diesem Evaluierungsschritt geht es zum jetzigen Zeitpunkt darum, insbesondere die Bekanntheit der Förderung sowie die bisherige Umsetzung zu bewerten, aber auch Einschätzungen zur Erreichung der Förderziele zu erhalten. Die Evaluation soll letztendlich Erkenntnisse liefern, damit Verbesserungen für die Förderung nach 2024 vorgenommen werden können.