Folgende Einzelmaßnahmen des EPLR werden im Rahmen der Halbzeitbewertung evaluiert:
a) Ausgleichszahlungen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen gemäß Artikel 16 der VO (EG) Nr. 1257/1999;
b) Spreewaldtypische Landbewirtschaftung des Ackerlandes in den Gemeinden Lehde und Leipe gemäß Artikel 20 der VO (EG) Nr. 1257/1999;
c) Agrarumweltmaßnahmen (KULAP 2000) gemäß Artikel 22 der VO (EG) Nr. 1257/1999.
Aufgabe der Halbzeitbewertung ist es, die wesentlichen Aspekte der Förderung im Hinblick auf Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, Nutzen und Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen in Abhängigkeit vom Stand der Programmdurchführung zu beurteilen. Dies gilt sowohl in Bezug auf die allgemeinen Ziele der Politik zur ländlichen Entwicklung auf Gemeinschaftsebene als auch im Hinblick auf den besonderen Bedarf und die im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum definierten spezifischen Ziele.
Die Halbzeitbewertung beurteilt unter Berücksichtigung vorgegebener Bewertungsfragen der Europäischen Kommission insbesondere die ersten Ergebnisse, ihre Relevanz und Kohärenz mit dem Programmplanungsdokument sowie die Verwirklichung der angestrebten Ziele. Sie beurteilt außerdem die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie die Qualität der Begleitung und Durchführung.
Details zum Projekt
Halbzeitbewertung des Entwicklungsplans Ländlicher Raum (EPLR) im Land Brandenburg – Evaluierung der Agrarumweltprogramme
Projekt-Nr.: | 040 |
Kategorien: | Evaluation | |
Auftraggeber: | Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg |
Durchführende Organisation: | Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. |
Projektdauer: | 2002 - 2003 |
Kontaktperson/en am IfLS: | Jörg Schramek |