Mit den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform der GAP nach 2013 wurde erstmals eine Ökologisierungskomponente für alle Betriebsinhaber, die Direktzahlungen empfangen, eingeführt. Zu diesen Umweltauflagen, auch „Greening“ genannt, gehören Auflagen zur Anbaudiversifizierung, zur Erhaltung von Dauergrünland und die Bereitstellung von Flächen für Umweltzwecke. Gerade letztere Auflage, die vorsieht, auf 7% der Ackerflächen und Dauerkulturen so genannte ökologische Vorrangflächen einzurichten, wird von den unterschiedlichen Akteuren kontrovers diskutiert. Von der Ausgestaltung dieser ökologischen Vorrangflächen in den Mitgliedsstaaten wird abhängen, ob sie einen wirklichen Mehrwert für Natur und Umwelt in der Agrarlandschaft bringen.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat das IfLS beauftragt, das Konzept ökologische Vorrangflächen für eine Umsetzung auf nationaler, Bundesländer und betrieblicher Ebene zu konkretisieren und praktisch anwendbar zu machen. Nach Erstellung eines ersten Konzeptpapiers wird dieses in regionalen Workshops vorgestellt und mit VertreterInnen aus Verwaltung, Landwirtschaft und Naturschutz diskutiert werden. In wie weit die Vorrangflächen mit anderen Instrumenten abgestimmt werden müssen und kombiniert werden können, ist ebenfalls Teil der Studie.
Unterstützt werden wir im Projekt von unseren Partnern Entera(Hannover), IfAB (Mannheim) und ZALF/agrathaer (Müncheberg).
Das Vorhaben läuft von November 2011 bis Dezember 2013.