Details zum Projekt

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Cross-Compliance und Weiterentwicklung von Agrarumweltmaßnahmen


Im Rahmen der Neuausrichtung der Agrarpolitik kommt der Integration von Natur- und Umweltschutzaspekten eine zentrale Bedeutung zu. Einerseits enthält die Direktzahlungsverordnung (VO (EG) 1782/2003), die in Verbindung mit weiteren Verordnungen die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) regelt, das neue Instrument der so genannten „anderweitigen Verpflichtungen” (Cross Compliance). Andererseits erfolgt durch die Umsetzung der ELER-Verordnung (VO (EG) 1698/2005) eine Neuregelung der Förderpolitik des ländlichen Raumes, der so genannten 2. Säule der GAP. Auch die Agrarumweltmaßnahmen, die auf Ebene der Bundesländer ausgestaltet und den Landwirten zur freiwilligen Teilnahme angeboten werden, beruhen auf dieser Verordnung. Sie wurden daher in den Bundesländern einer Neukonzeption unterzogen, bei der sich u. a. eine Reihe rechtlicher Fragestellungen ergaben.

Schwerpunkt der Studie liegt in der wissenschaftlichen Begleitung des Prozesses der Neuorganisation der naturschutzrelevanten Instrumente der Agrarpolitik (Cross-Compliance-Anforderungen und -Standards, Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszahlungen für natur- und umweltschutzbedingte Nutzungseinschränkungen).

Die Zusammenhänge stellen sich innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten unterschiedlich dar. Zu unterscheiden ist einerseits die Situation innerhalb der europäischen Schutzgebietsräume des Natura-2000-Netzes (Gebietsausweisungen gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie). Andererseits gibt es den großen Anteil Flächen ohne jeglichen Schutzgebietsstatus, in denen die Landwirtschaft die Cross-Compliance-Anforderungen und die bereits zuvor geltenden Regelungen zur Düngung, zum Pflanzen- und Tierschutz u.Ä. zu befolgen hat (Fachrecht: Düngemittelverordnung (DüMV), Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bodenschutzgesetz (BbodSchG) usw.). Durch Einführung der Cross-Compliance-Regelung haben diese Anforderungen lediglich eine neue Form der Kontrollen und vor allem der Sanktionierung erfahren. Denn die Auszahlung von Subventionsbeträgen ist seit Gültigkeit der Direktzahlungsverordnung an die korrekte Einhaltung der produktionstechnischen Vorgaben gebunden (Cross-Compliance-Kontrollen). Zudem müssen die Cross-Compliance-Standards, die in Form der Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung in Deutschland umgesetzt wurden, von den Landbewirtschaftern beachtet werden. Diese enthalten Vorgaben zum Bodenschutz und zur Instandhaltung von landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Der Zusammenhang zwischen Umwelt- bzw. Naturschutz und landwirtschaftlicher Flächennutzung bezieht sich nicht nur auf Sachverhalte, die sich durch Ge- und Verbote regeln lassen. Denn es ist eine Besonderheit der agrarischen Bewirtschaftung vieler Naturräume, dass nicht ein Unterlassen oder Verändern von Arbeits- oder Produktionsprozessen im Sinne des Naturschutzes erforderlich ist, sondern vielmehr die Wiedereinführung oder Aufrechterhaltung der Landwirtschaft. Ein Bodeneigentümer kann beispielsweise nicht zur Weidenutzung seiner Fläche mit Schafen gesetzlich verpflichtet werden. Wenn der Erhalt des Ökosystems diese aber erfordert, wird die freiwillige Vereinbarung zwischen Landwirt und Agrar- bzw. Naturschutzbehörde unerlässlich.

Im Rahmen der Neukonzeption der Agrarumweltmaßnahmen müssen die Anforderungen für die Bewirtschaftung in jedem Fall über den Cross-Compliance-Regelungen, die die Landwirte bei Erhalt von Direktzahlungen ohnehin einhalten müssen, liegen, um von der EU-Kommission genehmigt zu werden. Offen sind derzeit noch

  • inhaltliche Änderungen infolge der Prüfung durch die EU-Kommission,
  • einige rechtliche Implikationen (z. B. „Absichtlichkeitsmerkmal” bei der eventuellen Schädigung von Arten/Lebensräumen, „Verschlechterungsverbot”, Auslegung des Merkmals „Freiwilligkeit” beim Vertragsnaturschutz)
  • die endgültige finanzielle Ausstattung und
  • die Akzeptanz der Programme.

Ziel des Projektes ist es, die Folgen der Umsetzung der Cross-Compliance-Regelungen und der überarbeiteten Agrarumweltförderung auf den Umwelt- und Naturschutz abzuschätzen.

Projekt-Nr.: 

060

Kategorien: 

Forschung | Beratung | Agrarpolitik |

Auftraggeber: 

Bundesamt für Naturschutz

Durchführende Organisation: 

Institut für Ländliche Strukturforschung e.V.

Projektdauer: 

2005 - 2008

Kontaktperson/en am IfLS: 

Jörg Schramek