Mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 wurde im EWG-Vertrag erstmals die Notwendigkeit und das Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft (Kohäsion) explizit verankert. Diesem Ziel sollen vor allem die 1987 beschlossene Reform der drei Strukturfonds und eine erhebliche Aufstockung der im Rahmen dieser Fonds verfügbaren Mittel dienen. Insgesamt wurden für den Zeitraum 1989 bis 1993 knapp 60 Mrd. ECU, und für den Zeitraum 1994 bis 1999 rd. 142 Mrd. ECU über die EU-Strukturfonds bereitgestellt. Der Einsatz der Strukturfondsmittel erfolgt im Rahmen von Entwicklungsplänen (dem sog. Einheitlichen Programmplanungs-Dokument/EPPD), die von den Mitgliedsstaaten und regionalen Stellen erstellt werden. Um sicherzustellen, dass der Einsatz der Strukturfondsmittel den Vorgaben entspricht und um Verbesserungen in Programmplanung und Umsetzung möglichst umgehend einleiten zu können, wird einer intensiven Begleitung und Bewertung generell große Bedeutung beigemessen. Die spezifischen Ziele der Ex-Post-Bewertung waren: Überprüfung der angestrebten gesamtwirtschaftlichen und spezifischen Ziele und der eingesetzten Instrumente vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungstrends in den Regionen; Analyse der Umsetzung und der Übereinstimmung zwischen angestrebten Zielen und den Ergebnissen der Maßnahmen (Ziel-Abstands-Analyse); Abschätzung der Wirksamkeit der durchgeführten Fördermaßnahmen (Effektivitätsanalyse); sowie Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen (Effizienzanalyse). Die Analyse innovativer Aktionen basierte maßgeblich auf dem von AEIDL (Europäische Beobachtungsstelle und Europäisches Netz für ländliche Entwicklung) erarbeiteten methodischen Leitfaden sowie den darin enthaltenen Bewertungsvorschlägen.
Projekt-Nr.: | 008 |
Kategorien: | Evaluation | Ländliche Räume | |
Auftraggeber: | Europäische Kommission, GD Landwirtschaft |
Durchführende Organisation: | Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. |
Projektdauer: | 1993 - 1994 |
Kontaktperson/en am IfLS: | Jörg Schramek |