Mit der Aufforderung zur Landbewirtschaftung nach den Regeln der „Guten fachlichen Praxis“ (GfP) wird in den derzeit geltenden naturschutzrelevanten Bundesgesetzen, z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz sowie Düngeverordnung rahmengebend versucht, Umweltbelastungen durch Landwirtschaft im Bereich Boden, Wasser, Luft, Klima, Flora und Fauna zu vermindern. In der Landwirtschaft wird der Begriff als Maßstab für eine fachgerechte, umweltverträgliche Landbewirtschaftung benutzt, obwohl eine ausreichende inhaltliche Konkretisierung bislang fehlt. Vor diesem Hintergrund hatte das F+E-Vorhaben „Entwicklung eines naturschutzfachlichen Kriterienkataloges zur Bewertung der 'guten fachlichen Praxis' (GfP)“, dessen Ergebnisse hier vorgestellt werden, zum Ziel zu einer Konkretisierung des Begriffes der GfP beizutragen. Der Kriterienkatalog sollte den Erkenntnisstand über die direkten und indirekten Einflüsse der Landwirtschaft auf den Bestand und die Veränderungen von Flora und Fauna sowie ihren Lebensräumen widerspiegeln und Wege für eine Weiterentwicklung des ordnungsrechtlichen Rahmens eröffnen. Mit dieser grundsätzlichen Ausrichtung der Untersuchung waren drei operative Ziele verbunden: (1) Dokumentation des wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisstandes über die direkten und indirekten Einflüsse der Landwirtschaft auf Flora und Fauna sowie ihre Lebensräume. (2) Qualitative und quantitative Einschätzung der Unterschiede in den Einflüssen verschiedener Bewirtschaftungsformen. Und auf dieser Grundlage (3) Entwicklung eines naturschutzfachlichen Kriterienkatalogs zur Bewertung der GfP auf Anwenderebene. Der Kriterienkatalog sollte räumlich – d. h. nach Standortbedingungen – differenziert sein.
Projekt-Nr.: | 023 |
Kategorien: | Konzeption | Agrarpolitik | |
Auftraggeber: | Bundesamt für Naturschutz |
Durchführende Organisation: | Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. |
Projektdauer: | 1998 - 1999 |
Kontaktperson/en am IfLS: | Jörg Schramek |